Karosseriearbeiten:

  • Unfallinstandsetzung 
  • Folierung LKW/PKW
  • Beschriftung 
  • Aufbereitung für LKW/PKW 
  • Lackierungen, Teil und Volllackierungen 
mit Karosserie Schäden jeglicher Art sind sie bei uns an der richtigen Stelle. Unser Team aus kompetenten Mitarbeitern steht mit seiner Expertise aus 30 Jahren Erfahrung tatkräftig zur Seite.
 
Nach einem Unfall liegen die Nerven oft blank und die Geduld stößt an ihre Grenzen. Bei FFS kümmern wir uns für sie um die Unfallabwicklung, um ihr Kraftfahrzeug zeitnah und ohne Stress wieder auf die Straße zu bekommen.
 
Egal ob Fahrgestell oder Aufbau, wir setzen ihnen alles instand. Zeitrahmen Reparatur, Rahmenbrüche. Soll Bruchstellen, Verstärkungen des Rahmens. Aufbau: Reparatur der Plane bis hin zum Austausch vollständiger Seitenwände. Dabei spielt es keine Rolle, ob isolierte Seitenwand des Kühlaufliegers oder der Seitenwand eines Trockenfrachtkoffers. Wir Reparieren zum ATP Standard, damit sie möglichst schnell wieder mobil sind.
 
Wir Arbeiten ausschließlich mit hochwertigen Produkten zur Instandsetzung und Reparieren. Ihrer LKWS und Auflieger Plane, Pritsche, Koffer oder Kühler.
 
 
Was ist ATP?
 
Seit 1970 ist die ATP-Prüfung ein Garant dafür, dass die Zulieferer für die Hygiene und Qualität der Produkte innerhalb der leicht verderblichen Lebensmittelkette sorgen, die Dringlist erforderlich sind. Das Zertifizierungsprogramm sorgt für einen sicheren Transport für frische und gekühlte Waren.
 
 
 
Ladungssicherung ein Thema für sie? ei uns bekommen sie alle Komponenten, die sie dafür benötigen.
 
Ladungssicherrung muss sein!
 
Gesetzlicher Rahmen
sowohl die Straßenverkehrsordnung ( §22 und §22 StVO ) und das Handelsgesetzbuch ( §412HGB) als auch das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ) und die Unfallverhütungsvorschriften ( §22 und §37 UVV ) der Berufsgenossenschaft weisen Ihnen als Fahrer / Fahrzeugführer / Frachtführer eine besondere Verantwortung für die korrekte Sicherung der Ladung für den Transport auf dem Sattelzug zu. Versteht sich von selbst, dass Ihr Auflieger natürlich entsprechend sicher aufgebaut und ausgerüstet sein muss (§§ 22 Abs. 1 und 37 Abs. 4 UVV), damit Sie die Ladung korrekt sichern können.
Deswegen sind in §§ 30, 31 StVZO auch die Verpflichtungen des Fahrzeughalters erwähnt und nicht zuletzt in § 22 StVO der Leiter der Lade Arbeiten.